Gefahrgüter

Es ist den Passagieren nicht gestattet, an Bord des Flugzeuges Gegenstände mitzunehmen, die eine Gefahr für die Gesundheit der Passagiere und der Besatzung sowie für die Sicherheit des Flugzeuges und der Güter bedeuten.

Weitere Informationen finden Sie in den IATA-Gefahrgutvorschriften.

Wenn Sie einen besonderen Gegenstand transportieren möchten, der nicht auf der Gefahrgutliste steht, oder mehr als vier Ersatzbatterien/zusätzliche Batterien mit weniger als 100 Wh mitnehmen müssen, dann wenden Sie sich bitte an unser Kundendienstzentrum.

Die Beförderung anderer, nicht in der Tabelle aufgeführter Gefahrgüter im Handgepäck oder im aufgegebenen Gepäck ist strengstens untersagt. Auch die in unserem Leitfaden für Gefahrgüter genannten Höchstmengen dürfen nicht überschritten werden.

Bedenken Sie, dass die Liste der Gefahrgüter und Artikel, die nicht als aufgegebenes oder Handgepäck befördert werden dürfen, jederzeit aufgrund von Änderungen der gültigen Vorschriften variieren kann.