Benutzungspolitik elektronischer Geräte

Erlaubt ist der Transport von medizinischen elektronischen Geräten, die für die Aufrechterhaltung physiologischer Funktionen von Passagieren notwendig sind, nur dann, wenn diese Geräte nicht über einen Sender oder Sendemodus verfügen.

Außerdem ist die Benutzung von Kopfhörern jeder Art auf den Sitzplätzen an den Notausgängen während der kritischen Phasen des Flugs (Rollen, Start und Landung) untersagt.

Elektronische Geräte, die zusammen mit dem Gepäck aufgegeben werden, müssen immer ausgeschaltet und entsprechend geschützt sein, um Schäden oder eine versehentliche Aktivierung zu vermeiden. Zudem dürfen sie sich nicht im selben Gepäckstück zusammen mit entzündbaren Artikeln wie Sprays, Parfüms usw. befinden.

Hinweise: (1): mit Zustimmung des Flugkapitäns (2): mit aktiviertem „Flug- bzw. Flugzeugmodus“.