Benutzungspolitik elektronischer Geräte
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1.PED steht für tragbares elektronisches Gerät. Folgende PEDs sind in jedem Flugzeug von Vueling zugelassen:
- Mobiltelefone / Smartphones
- Elektronische Tablets, die allgemein als Tablets bezeichnet werden
- Elektronische Kopfhörer, die allgemein als persönliche Kopfhörer zur Unterdrückung der Umgebungsgeräusche bezeichnet werden
- MP3-, MP4- und ähnliche Player sowie digitale Musikwiedergabegeräte
- Tragbare elektronische Spiele von geringer Größe
- Laptops und Notebooks
- Tragbare Lesegeräte, die allgemein als E-Book-Reader bezeichnet werden
- Persönliche digitale Foto- und Videokameras (keine Profi-Geräte)
- DVD/CD-Wiedergabegeräte von geringer Größe.
Erlaubt ist der Transport von medizinischen elektronischen Geräten, die für die Aufrechterhaltung physiologischer Funktionen von Passagieren notwendig sind, nur dann, wenn diese Geräte nicht über einen Sender oder Sendemodus verfügen.
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2.Verboten ist in allen Flugzeugen von Vueling der Gebrauch jeder Art von elektronischen Zigaretten.
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3.Jede Art von PED (einschließlich jeder Art von elektronischen Zigaretten) darf während des Auffüllens oder der Leerung der Kraftstofftanks nicht benutzt werden. Außerdem müssen sie ausgeschaltet bleiben, selbst wenn sie über einen „Flug- bzw. Flugzeugmodus“ verfügen.
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4.Mobiltelefone und andere PEDs, die über eine Antenne verfügen oder elektromagnetische Wellen aussenden, dürfen an Bord der Flugzeuge von Vueling benutzt werden, solange die Türen geöffnet sind. Zu den Letzteren zählen alle Geräte, die zum Führen von Gesprächen und zum Senden und Empfang von Textnachrichten oder Fotos sowie für jede andere Art von Nachrichtenübermittlung über das Mobiltelefonnetz genutzt werden können.
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5.In jeder Flugphase sind Bluetooth/WLAN mit Geräten aller Art (darunter z. B. Bluetooth-Kopfhörer, Peripherietastaturen oder Geräten mit Fernbedienung) untersagt.
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6.Bei Feststellen irgendeiner eventuellen Interferenz oder Störung der Systeme des Flugzeugs kann der Flugkapitän jederzeit während des Fluges anordnen, dass alle PEDs ausgeschaltet und im Gepäck verstaut werden, selbst wenn sie über einen „Flug- bzw. Flugzeugmodus“ verfügen.
Außerdem ist die Benutzung von Kopfhörern jeder Art auf den Sitzplätzen an den Notausgängen während der kritischen Phasen des Flugs (Rollen, Start und Landung) untersagt.
Elektronische Geräte, die zusammen mit dem Gepäck aufgegeben werden, müssen immer ausgeschaltet und entsprechend geschützt sein, um Schäden oder eine versehentliche Aktivierung zu vermeiden. Zudem dürfen sie sich nicht im selben Gepäckstück zusammen mit entzündbaren Artikeln wie Sprays, Parfüms usw. befinden.
Phase
Hand-PEDs
schwere PEDs
Persönliche Kopfhörer mit Kabel
WLAN, Nachrichtenübermittlungs- und Gesprächsfunktionen
- (1): mit Zustimmung des Flugkapitäns
- (2): mit aktiviertem „Flug- bzw. Flugzeugmodus“.
