Reise-Dokumentation
Nationalität Pax
Inlandflüge Spanien
Schengen-Reiseziele
EU / Nicht-Schengen-Länder
Kroatien
Nicht-EU- / Nicht-Schengen-Länder
Abgelaufene Reisedokumente
Notwendige Dokumente für Bewohner der Balearen, Kanarischen Inseln und Ceuta
Der Personalausweis oder Pass gilt als Identitätsnachweis, nicht jedoch als Wohnsitznachweis. VUELING ist ermächtigt, die vorgelegten Ausweise zu kopieren und dem Passagier das Einsteigen zu verweigern, sollte ein Mangel oder eine Anomalie festgestellt werden.
Unter 14-jährige in Begleitung
- Bei nationalen Flügen.
- Gemeinsame Buchung mit dem/den begleitenden Erwachsenen.
Passagiere unter 14 Jahren zu internationalen Flugzielen müssen:
- auf internationalen Flügen ihre eigene, individuelle Dokumentation bei sich tragen, wenn sie aus Spanien ausreisen oder im EU-Raum unterwegs sind. Eine Eintragung der Kinder im Reisepass der Eltern ist nicht gültig.
Allein reisende Minderjährige von 12 bis 18 Jahren
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass.
- Gültiger Personalausweis + Reiseerlaubnis des/der Vaters/Mutter/Vormunds, erhältlich in Polizeidienststellen und Dienststellen der Guardia Civil sowie beim Amtsgericht, Notar oder Bürgermeister.
- Reisepass (siehe Übersicht oben).
Passagiere ohne Reisedokumentation (Verlust)
Zusätzliche Informationen
Mehr Information zu den in obiger Übersicht verzeichneten Ausnahmen finden Sie auf der Website www.iatatravelcentre.com
So ist es beispielsweise gestattet, ein Reisedokument vorzulegen, das gemäß den Inhalten des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge der UNO ausgestellt wurde. Dieses Dokument, das von einer Regierung in Übereinstimmung mit Artikel 28(1) der UNO-Konvention von 1951 ausgestellt sein muss, wird als gültiger Passersatz anerkannt. Ebenso gilt als gültig ein Reiseausweis für Staatenlose, der von einem der Vertragsstaaten im Sinne des Artikels 27 der UNO-Konvention von 1954 ausgestellt wurde. Ebenso können deutsche Kinder unter 10 Jahren mit einem von ihrem Land ausgestellten Kinderausweis reisen.


